Verfahrensauswahl:

  • Auswahlhilfe- grundsätzliche Überlegungen zur Streitbeilegung
  • Gerichtsverfahren vor staatlichen Gerichten- häufig der naheliegendste, selten der beste Weg
  • Schiedsgerichtsverfahren- Alternative zu staatlichen Gerichten insbesondere bei Streitigkeiten zur Klärung der Schuldfrage, bei unterschiedlichen Rechtssystemen und wo eine nichtöffentliche Verhandlung gewünscht wird - häufig die teuerste Lösung
  • Schiedsämter- Schiedsmänner und Schiedsfrauen sind ehrenamtlich tätig
  • Schlichtungsstellen-Einrichtung eines Verbandes oder eines Vereins z.B. für Ärzte, Kreditinstitute oder KFZ-Werkstätten - Entscheidung ist bindend für das Mitglied jedoch nicht bindend für den Antragsteller
  • Schiedsgutachterverfahren- werden von Sachverständigen durchgeführt, die Entscheidung ist für alle Beteiligten bindend und kann nur bei sehr groben Fehlern gerichtlich angefochten werden
  • staatlich anerkannte Gütestellen- werden häufig von Juristen betrieben, sie veröffentlichen eine Verfahrens- und Gebührenordnung, insbesondere bei großen Streitwerten ist dies eine kostengünstige Methode
  • Mediation- viele der hier genannten Stellen wenden die Mediation oder Bereiche der Mediation an - da der Begriff nicht geschützt ist, kann sich (noch) jeder Mediator nennen
  • Täter-Opfer-Ausgleich(TOA) - bei Straftaten - der Staatsanwalt muss dem Verfahren zustimmen - er wird in der Strafprozessordnung geregelt