• ADR - Alternative Dispute Resolution = Alternative Streitschlichtung
  • Konflikt - meist als "freundlicheres" Wort als Pseudonym für das Wort "Streit" verwendet. Der Gesetzgeber ersetzt immer häufiger das kurze einsilbige deutsche Wort Streit, durch das Wort Konflikt. Das Wort Konflikt kommt aus dem lateinischen und bedeutet: zusammentreffen, kämpfen. Streit hingegen ist das offene Austragen von Meinungsverschiedenheiten. Ein Streit muss nicht notwendigerweise feindselig sein (vgl.: Wettstreit ./. Wettkonflikt; Konfliktgespräch ./ Streitgestpräch).
  • Mediation kommt aus dem Lateinischen und bedeutet Vermittlung. Es handelt sich um ein strukturiertes Verfahren mit dem Ziel, dass die Parteien für die Zukunft eine Vereinbarung schließen, mit der sie leben können.
  • Mediator - Die Bezeichnung ist in Deutschland nicht geschützt. In der Regel ist die Mediationsausbildung eine Weiterbildung. Im Grundberuf sind Mediatoren häufig Juristen, Sachverständige oder haben einen psycholgisch-sozialen Grundberuf.
  • Shuttle Mediation - wird in Deutschland noch selten angewandt. Der Mediator wird hier nicht zum Boten sondern verhandelt in streng vertraulichen Sitzungen mit den Parteien getrennt. Er gibt nur Informationen an die andere Partei weiter,wenn er hierzu ausdrücklich und unmisverständlich authorisiert wurde - aber er alleine entscheidet ob und wann er solche Informationen weiter gibt. Nur wenn er der Überzeugung ist, dass Informationen helfen einer einvernehmlichen Vereinbarung näher zu kommen, wird er Informationen zu deren Weitergabe er ermächtigt wurde, auch dazu verwenden. Ein "Angebot" dass bei der anderen Partei Zorn oder Verzweifelung auslöst ist sicherlich nicht zielführend. Entgegen den meisten anderen Verfahren sind hier die Beteiligten nicht auf demselben Wissensstand. Shuttle Mediatotionen sind insbesondere bei hochstrittigen Fällen in der Regel sehr effektiv.
  • Vereinbarung - Eine Vereinbarung muss nicht die Harmonie bis zum jüngsten Gericht gewährleisten. Durch Presse, Funk und Fernsehen werden teilweise sehr hohe Erwartungen geweckt, die in den meisten Fällen sogar erfüllt werden können. Es gibt aber auch Fälle bei denen keine oder nur eine Teileinigung zu erzielen ist. Auch eine Teileinigung ist eine Einigung! Eine Mediation war erfolgreich, wenn alle Beteiligten ihre Position verbessert haben. Auch bei einer Teileinigung sollte eine schriftliche Vereinbarung geschlossen werden. Eine Vereinbarung sollte die Rechte und Pflichten messbar beschreiben und festlegen, was bei einer Zuwiderhandlung zu geschehen hat. Es gibt Mediatoren, die es ablehnen eine schriftliche Vereinbarung aufzusetzen. Dieser Punkt sollte ggf. vor Beginn des Mediationsverfahrens mit dem Mediator geklärt werden. Staatlich anerkannte Gütestellen bieten im Falle einer Einigung immer an eine (auch vollstreckbare) Vereinbarung aufzusetzen. Durch die schriftlich vorliegende Verfahrens- und Gebührenordnung bieten alle staatlich anerkannten Gütestellen eine klare Information vor Beginn der Verhandlung. Sehr empfehlenswert ist hier auch die Broschüre mit Güteordnung.
  • Zwangsmediation - Ein Widerspruch in sich? Auch wenn eine Mediation immer freiwillig ist, kann ein gewisser Zwang trotzdem zum Erfolg führen. Ob ein Gericht eine Mediation anordnet oder man sich aus soziologischen oder finanziellen Zwängen heraus zu einer Mediation entscheidet ist nebensächlich, solange man dem Mediationsverfahren eine Chance gibt. Auch bei einer "Zwangsmediation" schließt man nur dann eine Vereinbarung ab, wenn man mit dem Resultat leben kann. Im Referentenentwurf des Mediationsgesetzes vom 4.08.10 steht unter Begriffsbestimmungen geschrieben:"Die Freiwilligkeit der Mediation bedeutet, dass die Parteien grundsätzlich selbst entscheiden, ob sie eine Mediation durchführen wollen. Aus Artikel 3 Buchstabe a Mediations-RL folgt, dass es mit dem Prinzip der Freiwilligkeit vereinbar ist, wenn die Mediation von einem Gericht vorgeschlagen oder angeordnet oder gesetzlich vorgeschrieben wird. Allerdings sind die Parteien auch in diesen Fällen berechtigt, die Mediation zu beenden, wenn sie zu keiner Vereinbarung gelangen können."