Staatlich anerkannte Gütestellen sind die erste Wahl wenn eine ergebnisorientierte Lösung in der Qualität eines Gerichtsurteils gewünscht wird.

Die Schuldfrage wird in der Regel nicht behandelt.

Auch durch die Anrufung der Gütestelle durch nur eine Partei wird die Verjährung gehemmt.

Nur wenn alle beteiligten Parteien mit dem Ergebnis leben können wird eine Vereinbarung geschlossen.

Vereinbarungen können für vollstreckbar erklärt werden.

Staatlich anerkannte Gütestellen können frei gewählt werden - in der Regel sind es Voll-Juristen, Sachverständige oder Psychologen/Sozialpädagogen mit einer Weiterbildung zum Mediator

Staatl. anerkannte Gütestellen sind professionelle Einrichtungen der Rechtspflege. Die Kosten sind vorausschaubar. Die Verfahrensdauer kann beeinflusst werden und ist meist kurz.

Antrag auf Durchführung eines Gütestellenverfahrens