Schiedsgerichtsverfahren sind vergleichbar mit den Verfahren vor staatlichen Gerichten. Die Kosten sind selten geringer als beim staatlichen Gericht. Das Schiedsgericht ist teilweise an die Zivilprozessordnung (ZPO) gebunden.

Hauptvorteile sind:

  • nicht öffentliche Verhandlung
  • Richter können ausgesucht werden
  • Verhandlungsort und Verhandlungssprache sind wählbar
  • insbesondere auch bei grenzüberschreitenden Streitfällen mit Nicht-EU-Staaten
  • Verfahrensdauer kann beeinflusst werden